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Human Rights for All? Not Yet.

The Yogyakarta Principles need an intersex update 

deutsche Fassung

Human rights apply to all humans, or so it is said. For centuries, however, what this really meant was that human rights applied only to men, and only to those men who were not enslaved or colonized. The fact that human rights now apply to women and people of color, for example, is due to the success of the women’s and civil rights movements.

The Yogyakarta Principles were formulated in 2006 by a group of international human rights experts who had gathered in the Indonesian city of that name. Its 29 principles clarify what human rights mean with respect to sexual and gender minorities. The Yogyakarta Principles are a set part of human rights work. They describe what states would have to do if human rights were in fact applied to people independently of their sexual orientation or gender identity.

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What about intersex people?

The letter “I” is being added ever more frequently to the acronym LGBT. The “I” stands for intersex people, who are pathologized and stigmatized by the medical category “Disorders of sexual development” (DSD). On account of anatomical, hormonal or chromosomal features, intersex people are viewed as neither completely female nor completely male. Intersex bodies are outside the binary gender system, which can lead to serious medical and legal consequences. Parents are pressured to approve gender-assignment operations and hormonal treatments. Babies, children and adolescents have a gender imposed upon them.

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My goal is a society in which differences are normal and regarded as enriching, and diversity of genders and sexual identities is a reality. ”

ILGA Konferenz Athen 2015 - © ILGA-EuropeEröffnungsrede der ILGA-Konferenz von Elke Ferner (MdB), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dear organizers of this year’s ILGA annual Conference, dear Mayor Yiorgos Kaminis, kali spera, dear activists, participants, honorable guests,

Let me start by thanking you for your invitation and your warm welcome. I feel very honoured to have the opportunity to speak here at this opening reception of this year’s ILGA Conference. I often travel to Greece, because I feel so much at home in this wonderful country. And I hope, so do you. I have also been a supporter of equal rights for lesbian, gay, transgender, bisexual and intersexual people all my political life. So what can I say? I am delighted and thrilled to be here.

The German Federal Minister for Family Affairs and Gender Equality, Manuela Schwesig, has also asked me to pass on her warmest greetings to all of you. LGBTI issues are important matters for her as well. For the first time ever, our ministry has set up a working unit which exclusively focuses on LGBTI issues and rights. We are proud to have this unit because it puts LGBTI subjects where they belong — on the top of the political agenda. 

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Eine Lücke im System

Die Yogyakarta-Prinzipien brauchen ein Inter*-Update

English Version

2014-12-29_postkarte_cuna-1Menschenrechte gelten für jeden Menschen, heißt es. Jahrhundertelang hätte es erklärend heißen müssen: Menschenrechte gelten für Männer, die keine Sklaven sind und nicht zur Bevölkerung der Kolonien gehören. Dass der Schutz der Menschenrechte z.B. auch für Frauen und für schwarze Menschen gilt, ist ein Erfolg der Frauen- und Bürgerrechtsbewegungen.

Im indonesischen Yogyakarta haben internationale Menschenrechtsexpert_innen im Jahr 2006 die Yogyakarta-Prinzipien verfasst. In den 29 Prinzipien wird erläutert, was Menschenrechts-standards in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Minderheiten bedeuten. Die Yogyakarta-Prinzipien sind ein Fixpunkt der Menschenrechtsarbeit. Es wird beschrieben, was ein Staat gewährleisten müsste, wenn Rechte tatsächlich unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität gelten würden.

Was ist mit Inter*?

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LSVD-Perspektive 2020: Akzeptanz ohne Aber

AkzeptanzOhne AberGleichstellung durchsetzen, Homo- und Transphobie zurückdrängen, Vielfalt weiterdenken

I. Was wir in den nächsten 5 Jahren alles durchsetzen wollen
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) will sein volles Programm umsetzen: Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in allen Lebensbereichen. Alle Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, trans- und intersexuellen Menschen (LSBTI) sollen ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in einer vielfältigen, freien, offenen und demokratischen Gesellschaft führen können. Auf dem Weg dorthin nimmt sich der LSVD für die nächsten fünf Jahre insbesondere fünf Ziele vor:

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Großer Erfolg der globalen LGBTI-Bewegung“

Konstanze Plett über das Grundsatzurteil zum Dritten Geschlecht in Indien

Prof. Dr. Konstanze Plett - Foto: Caro KadatzDie Entscheidung des Supreme Court of India vom April 2014 zum Dritten Geschlecht ist nach Einschätzung von Prof. Dr. Konstanze Plett  bahnbrechend für die Rechte von Trans* und kann als „großer Erfolg der globalen LGBTI-Bewegung“ gelten. Das Gericht hatte über den Antrag zu entscheiden, ob Menschen, die sich nicht in das Zweigeschlechtersystem einordnen können, diskriminiert werden, solange ihnen kein Drittes Geschlecht eröffnet wird. Die soziale Lage und die rechtliche Situation der Hijras und anderer indischer Transgender Communities standen dabei im Mittelpunkt. 

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Kein Platz für Inter* in Russland

Alexander Berezkin, Intersex-Aktivist aus Russland musste Anfang Juni seine Heimat verlassen, weil er seines Lebens nicht mehr sicher ist. Alexander, genannt Sasha, hat schon als Jugendlicher erfahren, dass er intersexuell ist. Der inzwischen dreißigjährige Soziologe aus Vladivostok hat lange darüber geschwiegen. Vor zwei Jahren hat er begonnen, sich aktiv für die Akzeptanz von Intersexuellen einzusetzen: In Seminaren, die u.a. die St. Petersburger LGTB-Gruppe „Coming out“ veranstaltet hat, hat er sich öffentlich zu seiner Intersexualität und auch zu seiner Homosexualität bekannt.

Ich will jetzt darüber in Russland reden, andere Intersexuelle in Russland finden, eine Gruppe zusammenstellen, die Hilfe anbietet, und in der wir lernen, darüber zu reden! Ich fühle, dass das in Russland noch ein langer Prozess sein wird, aber Hauptsache wir reden jetzt darüber! Also Aufklärung über das Internet, Gespräche mit Freunden, Seminare in der eigenen Stadt, Seminare über Skype, bereit sein zu verschiedensten Formen der Aufklärung. Ich will einfach von meinen persönlichen Erfahrungen erzählen und Informationen vermitteln!“ schreibt Berezkin über seine Motivation.

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Transgender und Intersexuelle

 Angleichung des rechtlichen Geschlechts

Grafik: Franka BraunDas Transsexuellengesetz ist 43 Jahre alt. Damals wollte der Gesetzgeber unbedingt verhindern, dass durch die rechtliche Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechts von Transsexuellen der Eindruck entsteht, dass es in Deutschland gleichgeschlechtliche Ehen gibt. Außerdem ging man damals zu Unrecht davon aus, dass alle Transsexuellen heterosexuell orientiert sind, dass also eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle sich nur zu Männern hingezogen fühlt und ein Frau-zu-Mann-Transsexueller nur zu Frauen. Deshalb wurde das Transsexuellengesetz entsprechend restriktiv formuliert.

Das Bundesministerium des Innern ar­­bei­­­tet seit 14 Jahren an einer Reform des Transsexuellengesetzes. Seine Reformvorschläge waren aber immer so rückwärtsgewandt formuliert, dass sie von den Verbänden der Betroffenen empört abgelehnt worden sind. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht alle wesentlichen Vorschriften des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Transsexuelle brauchen deshalb für die Änderung ihres Vornamens und/oder die rechtliche Änderung ihres Geschlechts „nur noch“ zwei Gutachten von Sachverständigen beizubringen.

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Verband

Geschlecht und Rechtsordnung

Interview mit Dr. Laura AdamietzDr. Laura Adamietz - Foto: privat

respekt!: Frau Adamietz, zum 1. November 2013 trat eine Änderung von § 22 des Personenstandsgesetzes in Kraft, nach der bei der Geburt eines intersexuellen Kindes auf die Geschlechtsangabe im Geburtenregister verzichtet werden kann. Was ist das Neue an dieser Regelung? Sind damit konkrete Verbesserungen für die Betroffenen verbunden?

Der neue § 22 PStG weicht von der Grundregel des § 21 Abs. 1 PStG ab, nach dem bei Geburt eines Kindes neben dem Namen, Geburtszeit und ‑ort auch das Geschlecht im Geburtenregister zu beurkunden ist. Was unter „Geschlecht“ zu verstehen ist, gibt das Gesetz zwar nicht vor. Absolut einheitliche Verwaltungspraxis war aber bisher, entweder „männlich“ oder „weiblich“ einzutragen, im Jahr 2010 wurde dies noch einmal von einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben. Seit 2009 war es aber möglich, sich eine Geburtsurkunde (die ja ein Auszug aus dem Geburtenregister ist) ausstellen zu lassen, auf der das Geschlecht nicht vermerkt war. Neu ist jetzt,