Seit elf Jahren leben Christine und Britta* zusammen, seit langem würden sie sich gerne verpartnern, aber sie können nicht. Denn Britta arbeitet in einem katholischen Pflegeheim, dort gilt das kirchliche Arbeitsrecht, es droht den Mitarbeitenden im Falle der Verpartnerung mit Kündigung. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz erklärte schon 2002 unmissverständlich „das „Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft (…) widerspricht der Auffassung über Ehe und Familie, wie sie die Katholische Kirche lehrt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob sie der Katholischen Kirche angehören oder nicht, die nach diesem Gesetz eine ‚eingetragene Lebenspartnerschaft‘ eingehen, verstoßen dadurch gegen die für sie geltenden Loyalitätsobliegenheiten.“ Es ist unglaublich: Mit der Kündigungsdrohung wird ein vom Staat anerkanntes familienrechtliches Institut von der Katholischen Kirche faktisch außer Kraft gesetzt.
Schlagwort: Kirchen
Papst Benedikt XVI. besucht im September Deutschland. Er macht Station in Freiburg/Br., im Eichsfeld, in Erfurt und in Berlin. Die größte öffentliche Aufmerksamkeit wird dabei voraussichtlich die Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag erhalten. Dort spricht er am 22. September zu den Abgeordneten. Nun soll man Gäste immer freundlich empfangen – sofern sich diese gut benehmen.
Das kann man von Benedikt XVI. aber wohl nicht erwarten. Seine Besuche in anderen Ländern nutzt er regelmäßig dazu, um gegen eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung hinsichtlich Lesben und Schwulen zu hetzen.
Einstandsgemeinschaft im Pfarrhaus
EKD beschließt Pfarrdienstgesetz
Im November hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstmals ein einheitliches Pfarrdienstgesetz verabschiedet. Das ist auch lesben- und schwulenpolitisch von Bedeutung. Schließlich ist in den letzten Jahren in so manches Pfarrhaus die lesbische Pfarrerin mit ihrer Frau eingezogen, wirkt in so mancher Gemeinde der schwule Pastor, unterstützt von seinem Mann.
Und lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer waren vom Entwurf für das Pfarrdienstgesetz höchst alarmiert. Einige wandten sich an den LSVD um Unterstützung. Der Entwurf wollte nämlich vorschreiben: “In ihrer Amtsführung haben Pfarrerinnen und Pfarrer das Leitbild von Ehe und Familie zu vertreten.” In der Begründung hieß es dazu weiter: “Pfarrerinnen und Pfarrer haben schon im Hinblick auf die von ihnen vorzunehmenden Trauungen in ihrer Amtsführung das Leitbild von Ehe und Familie nach evangelischem Verständnis zu vertreten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst verheiratet sind. Andere Lebensgemeinschaften dürfen nicht zum Gegenstand der Verkündigung gemacht oder als der Ehe gleichstehend propagiert werden.”
Der Bundestag als Bühne für Homophobie?
Für den 22. bis 25. September 2011 hat sich Papst Benedikt XVI. zum Deutschlandbesuch angemeldet. Der Ältestenrat hat heute dem Ansinnen des Papstes zugestimmt in dem Rahmen auch eine Rede vor dem Deutschen Bundestag zu halten. Die Einladung ist völlig unverständlich. Der Bundestag macht damit einen Kniefall vor einem Religionsführer, der keinen Zweifel daran lässt, dass er wesentliche Grundlagen unserer Verfassungs- ordnung wie Gleichberechtigung und Diskriminierungsverbot ablehnt. Soll das Parlament die Bühne des Papstes für seine homophoben und frauen- feindlichen Äußerungen sein?
Papst Benedikt XVI ist jetzt für Kondome im einen oder anderen Fall um die Ansteckungsgefahr zu verringern
Laut „Osservatore Romano“ hat der Papst in einem Interview erklärt:
„Es mag berechtigte Einzelfälle geben, wenn etwa ein Prostituierter ein Kondom verwendet, und dies kann ein erster Schritt hin zu einer Moralisierung sein, ein erster Akt von Verantwortung, um erneut das Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass nicht alles erlaubt ist und man nicht alles tun kann, was man möchte“. Das sei aber nicht die „eigentliche Art, das Übel der HIV-Infektion zu besiegen. Notwendig ist eine Humanisierung der Sexualität“, so der Papst.