Geplante Reform des Abstammungsrechts
Im März dieses Jahres hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den lange erwarteten Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Durch den Entwurf sollen gleichgeschlechtliche Frauenpaare, in deren Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Kind hineingeboren wird, mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Die Mit-Mütter sollen nach § 1592 Abs. 2 Nr. 1 BGB‑E wie Ehemänner mit der Geburt des Kindes zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Die bisher notwendige Stiefkindadoption wäre überflüssig. Ebenso soll die Gleichstellung erfolgen bei unverheirateten bzw. unverpartnerten Frauenpaaren, indem eine Frau nach § 1592 Abs. 2 Nr. 2 BGB‑E ihre Mit-Mutterschaft in öffentlich-beurkundeter Form anerkennen kann; auch auf diesem Wege soll die Mit-Mutter von Geburt an zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes sein können.