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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

LSBTI in Südafrika — Von der Verfassung geschützt, im Alltag diskriminiert

Wir dokumentieren den Vortrag von Dr. Ben Khumalo-Seegelken, gehalten am 23. November 2016 im Berliner Afrikahaus im Rahmen der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in Kooperation mit dem Afrikahaus. Das anschließende Gespräch wurde von Tsepo Bollwinkel moderiert.

Einladung zur Veranstaltung hier

Vortrag zum Download (pdf)

Afrikahaus Berlin 2016- Ben Khumalo-Seegelken und Tsepo BollwinkelDie Menschen Südafrikas haben schon bei den Verhandlungen im Übergang vom Unrechtstaat der Apartheid zur rechtstaatlichen Demokratie um das Jahr 1990 Weichen gestellt und den Grund dafür gelegt, endlich und dauerhaft auf dem Fundament versöhnlicher Mitmenschlichkeit leben zu können. Buchstabe und Geist der 1996 verabschiedeten südafrikanischen Verfassung – weltweit  die erste Verfassung, die in der »Gleichheitsklausel« (Artikel 9) die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung [und der Geschlechtsidentität][1] ausdrücklich verbietet —  atmen diesen Leitgedanken gegenseitigen Respekts, „ubuNtu“, und gleichberechtigter Vielfalt.

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

Can African Diaspora organizations in Germany facilitate dialogue between the global North and South on LGBTIQ human rights?

Talk by Tsepo Bollwinkel on 27 November 2014 in Berlin as part of the Hirschfeld-Eddy Foundation’s Crossings & Alliances series in cooperation with the Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD Bund e.V.)

Artikel in deutscher Fassung

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Can African Diaspora organizations in Germany facilitate dialogue between the global North and South on LGBTIQ human rights?

Tsepo Bollwinkel

Ladies, gentlemen, and everyone between and beyond constructions of gender,

I am pleased and grateful to have the chance to speak to you this evening. Thanks are due to the organizational efforts of the Hirschfeld-Eddy Foundation, and especially to Sarah Kohrt. Thank you to the Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), which is not only my social/political home in the black community in Germany, but has also come a long way to be co-hosting events such as this one today. Thank you also to Ise Bosch and her Dreilinden organization. Ise, you have played a large part in turning my personal prejudices against white people, especially those with a feminist or queer bent, into more nuanced and peaceable perspectives. Ten years ago I would not have given a talk on this topic to white people. But your respect and your deep reflections on human rights have opened my eyes and heart such that I can now recognize allies like you. This talk is an extended version of a position paper of the same title but with a different focus that I wrote for last year’s Rainbow Philanthropy Conference.

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

Organisationen der afrikanischen Diaspora in Deutschland als Vermittler im Kontakt zwischen dem globalen Norden und Süden für die Menschenrechte von LGBTIQ*?

Dokumentation des Vortrags von Tsepo Bollwinkel, gehalten am 27. November 2014 in Berlin im Rahmen der Veranstaltungsreihe Crossings & Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, in Kooperation mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD Bund e.V.)

article in english

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Organisationen der afrikanischen Diaspora in Deutschland als Vermittler im Kontakt zwischen dem globalen Norden und Süden für die Menschenrechte von LGBTIQ*?

Tsepo2Sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Menschen zwischen und jenseits der Geschlechterkonstruktionen,

ich freue mich und bin dankbar, Ihnen heute Abend hier vortragen zu dürfen. Dank an die Organisation durch die Hirschfeld-Eddy-Stiftung; hier ist besonders Sarah Kohrt zu nennen. Dank an die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), die nicht nur meine gesellschaftspolitische Heimat innerhalb der Schwarzen Community in Deutschland ist, sondern auch einen weiten Weg zurückgelegt hat, um heute mit Selbstverständlichkeit Kooperationspartnerin von Veranstaltungen wie dieser hier zu sein. Ein weiterer Dank gilt Ise Bosch und ihrer Dreilinden Gesellschaft. Ise, Du hast einen großen Anteil daran, dass sich meine persönlichen Vorurteile gegenüber weißen Menschen, speziell diejenigen mit feministischem oder queerem Engagement, in eine differenziertere und friedfertigere Sicht auflösen konnten. Vor 10 Jahren hätte ich zu diesem Thema nicht vor weißen Menschen referiert. Aber Du hast mir mit deinem Respekt und deiner tiefen menschenrechtlichen Reflektiertheit die Augen und das Herz geöffnet, so dass ich jetzt Verbündete wie Dich auch wahrnehmen kann. Dieser Vortrag ist die Weiterführung eines Thesenpapiers, das ich mit demselben Titel, jedoch einem anderen Fokus, für die Fachtagung Regenbogenphilanthropie des vergangenen Jahres geschrieben habe.

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

Rassismus und LGBTI

Parallelbericht für den UN-Antirassismus-Ausschuss CERD in Berlin vorgestellt

Im Mai 2015 wurde die Überprüfung Deutschlands durch den UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte 2013 ihren Staatenbericht zur Antirassismus-Konvention (ICERD) eingereicht. Die Zivilgesellschaft hatte eigene kritische Berichte erstellt und eingereicht. Die Diakonie und das Forum Menschenrechte haben für ihren Parallelbericht ein Bündnis aus unterschiedlichen Gruppen initiiert. Auf Initiative des Koordinators Joshua Kwesi Aikins wurde ein ausführlicher Hintergrundbericht zur Verschränkung von Rassismus und Homophobie / Transphobie verfasst. Dieser Hintergrundbericht, geschrieben von Beatrice Cobbinah, hat den Titel „Rassistische Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter*Personen in Deutschland. Eine intersektionale Analyse der Situation“. Er ist als Passage in den Diakonie-Parallelbericht eingeflossen. Damit ist dieser Parallelbericht der einzige unter den Alternativberichten, der sich mit der Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LGBTI) auseinandersetzt, die Rassismus erfahren. Außerdem ist er von Menschen geprägt, die von Rassismus betroffen sind. Ende April 2015 wurde er von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in Kooperation mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) in der Reihe Crossings & Alliances vorgestellt. 

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

UN fordert justiziable Definition von Rassismus

Abschließende Bemerkungen kritisieren Deutschland

Deutschland muss Rassismus definieren — das ist ein wichtiges Ergebnis der Staatenüberprüfung vor dem UN-Antirassismus-Ausschuss. Im deutschen Recht fehlt eine Definition von rassistischer Diskriminierung, die den Anforderungen der UN-Antirassismuskonvention (ICERD) gerecht wird. Zwar verbieten das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz rassistische Diskriminierung, aber die Unbestimmtheit und Unklarheit des Begriffs verhindern, dass deutsche Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und auch Betroffene sich auf das UN-Abkommen berufen können. Ausdrücklich heißt es in den abschließenden Bemerkungen (concluding observations), dass das Fehlen einer Definition eine Zurückhaltung bei den Gerichten bewirke, sich auf das Abkommen zu beziehen. 

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Veranstaltungen Verband

Respekt statt Ressentiment

Videodokumentation des Kongresses „Respekt statt Ressentiment — Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie ”

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Veranstaltungen

Was den Unfall auch verursacht hat — der Schaden ist jedenfalls immens”

Zülfukar Çetin, Stiftung Wissenschaft und Politik (c) LSVD / KadatzBericht aus dem Forum „Mehrfachdiskriminierung“ des Kongresses „Respekt statt Ressentiment“

Mehrfachdiskriminierungen werden selbst innerhalb von engagierten, demokratischen Kreisen bisweilen übersehen oder wenig bearbeitet: Wenn etwa bei Diskursen über Homosexualität vor allem an weiße, schwule Männer gedacht wird, fallen die Probleme von schwarzen, lesbischen Frauen unter den Tisch. Dies war ein Thema auf dem Kongress „Respekt statt Ressentiments – Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie“ in Berlin.

Was sind Mehrfachdiskriminierungen?

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Veranstaltungen

Kongress „Respekt statt Ressentiment!“

Kongress "Respekt statt Ressentiment" (c) LSVD / Caro KadatzÜber Strategien gegen die neue Welle von Homo- und Transphobie — ein Veranstaltungsbericht

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben und Schwulen erreicht. Diese positive Grundstimmung erweist sich derzeit jedoch als brüchig. Antifeministische und religiös fundamentalistische Strömungen verbinden sich aktuell mit homo- und transphoben Einstellungen, die auch in der „Mitte der Gesellschaft“ vertreten werden. So entstehen Anschlüsse an die Rhetorik rechtspopulistischer und rechtsextremer Lager. Die Entwicklung von Strategien gegen diese neue Welle von Homo- und Transphobie stand im Mittelpunkt eines Kongresses, den der LSVD zusammen mit der Amadeu-Antonio-Stiftung am 10. Juni in der Berliner Werkstatt der Kulturen veranstaltet hat. Unterstützt wurde der Kongress durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung Veranstaltungen

Crossings and Alliances

Was ist eigentlich Intersektionalität?

Tsepo Andreas Bollwinkel von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland - Foto: Caro KadatzVernetzung ist das Zauberwort – und ein ziemlich unklarer Begriff. Um gegen Diskriminierung und Unterdrückung vorzugehen, ist Zusammenarbeit notwendig: Wir brauchen „straight allies“, also heterosexuelle Verbündete, sowie gute Verbindungen zwischen der Lesben- und Schwulen- und der Trans* und Inter*Bewegung. Rassismus muss auch von denen bekämpft werden, die ihn nicht unmittelbar erleben. Es ist nicht einfach, Personen und Organisationen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zusammenzubringen. In der internationalen Menschenrechtsarbeit gibt es zudem die Schwierigkeit, dass die Lebensverhältnisse in den Partnerländern so vollständig verschieden sind. 

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Verband

Sie konnten beisammen nicht kommen

Ratgeber für binationale Paare

Binationale Paare haben oft große Probleme, ihren Wunsch nach einem gemeinsamen Leben in Deutschland in die Tat umzusetzen.

Unproblematisch ist die Einreise von Ausländer/innen aus EU-Staaten. Sie benötigen für die Einreise kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich lediglich binnen drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Meldebehörde polizeilich anmelden. Bei Ausländer/innen aus Nicht-EU-Staaten (sogenannte Drittstaaten) ist die Rechtslage günstig, wenn sie für Kurzaufenthalte in Deutschland bis zu drei Monaten kein Visum brauchen (sogenannte Positivstaater). Eine entsprechende Staatenliste findet man auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Diese Paare können sich zunächst durch gegenseitige Besuche kennenlernen und schließlich während eines Besuchsaufenthalts der ausländischen Partner/innen die Lebenspartnerschaft eingehen. Die Ausländer/innen erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Führung der Lebenspartnerschaft, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Aufenthaltserlaubnis ist zugleich eine Arbeitserlaubnis.