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Gemeinsam für Regenbogenfamilien

LSVD Berlin-Brandenburg eröffnet Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum

Constanze Körner - Foto: LSVD Bunte Luftballons, neugierige Besucherinnen und Besucher, große Kinderaugen und hoher Besuch – die Einweihung des ersten Regenbogenfamilienzentrums war ein voller Erfolg. Freudestrahlend eröffneten Constanze Körner (Leiterin des Regenbogenfamilienzentrums), Sigrid Klebba (Berliner Staatssekretärin für Familie und Jugend) und Angelika Schöttler (Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg) mit dem Zentrum einen Ort, wo lesbische, schwule, bisexuelle und transidente Menschen mit Kindern oder Kinderwunsch zukünftig eine Anlaufstelle haben. Gleichzeitig werden dort unterschiedliche Veranstaltungen mit thematischen Schwerpunkten wie Eingetragene Lebenspartnerschaften, schwullesbische Pflegefamilien oder der Umgang von Regenbogenfamilien in Kita und Schule stattfinden. Zudem werden dort auch Fortbildungen für Fachpersonal und Interessierte aus pädagogischen und sozialen Bildungs- und Verwaltungsbereichen angeboten. 

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Ein wichtiger Schritt – aber noch sind wir nicht am Ziel!

Foto: Humboldt-Universität zu BerlinBericht von der Urteilsverkündung 

Dass das Gericht in seiner Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Wandel hin zur Akzeptanz von Homosexualität Rechnung trägt, hat es explizit in den Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 und zur Hinterbliebenenrente vom 7. Juli 2009 betont. Insofern ist es in der positiven Wahrnehmung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften weiter als die Bundesregierung.

Auch beim Urteil zur Sukzessivadoption am 19.02.2013 hat der Erste Senat den Gesetzgeber korrigiert und damit de facto seine Aufgaben übernommen. Die überwiegende Mehrheit der Sachkundigen hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2012 große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Adoptionsverbots formuliert. Dennoch war die Stimmung des Publikums im Sitzungssaal am Morgen der Urteilsverkündung durchaus gespannt. Was würde das Gericht sagen? Wie würde es seine Erwägungen verfassungsrechtlich begründen? 

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Dankeschön!

Sven & Frank  D. - Foto: PrivatSehr geehrte Damen und Herren,

im März 2009 begann mein kleinlauter „Kampf“ als baden-württembergischer Polizeibeamter gegen die Mühlen des Behördenapparats mit einem Antrag zur Erlangung des Familienzuschlags.
Ich lebe seit Juli 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit meinem Mann. Im Jahr 2008 und 2009 kamen dessen beide Kinder, die bis dato noch bei der Mutter lebten,  auch in unseren Haushalt hinzu. 

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Wird das gemeinsame Adoptionsrecht zum Thema der Bundestagswahl?

Interview mit Manfred Bruns, Bundesanwalt a.D. und LSVD-Bundesvorstand, zum Adoptionsurteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 (1 BvL 1/11,  1 BvR 3247/09).

respekt!: Das Verfassungsgericht hat das Verbot der Sukzessivadoption gekippt. Welche Erwägungen liegen dem Urteil zugrunde?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe. Durch die Ablehnung der Elternstellung des Stiefelternteils werde das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte familiäre Zusammenleben des Kindes mit seinen Eltern erschwert, weil dann eine gleichberechtigte Wahrnehmung der Elternverantwortung durch beide Lebenspartner nicht möglich sei.

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Karlsruhe kippt Verbot der Sukzessivadoption

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Adoptionsrecht von Lesben und Schwulen. Es geht um die Richtervorlage des OLG Hamburg vom Dezember 2010 (1 BvL 1/11) und die Verfassungsbeschwerde von Elisabeth und Cornelia Weise gegen die Entscheidung des OLG Hamm vom Dezember 2009 (1 BvR 3247/09).

Der LSVD Ticker

19:00 Jana Schiedek, Hamburger Justizsenatorin,  kündigt eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe an, Bremen und Schleswig-Holstein wollen gemeinsam für die steuerrechtliche Gleichstellung auf Bundesebene eintreten. Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter und die rheinland-pfälzische Familienministerien Irene Alt fordern die Öffnung der Ehe. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit sieht den Bedarf einer grundlegenden Gesetzesreform zu diesem Thema. In Koalitionsverträgen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung ausgesprochen. In Brandenburg regieren mit SPD und der LINKEn Parteien, die sich klar für die Öffnung der Ehe ausgesprochen haben.

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Dokumentation: Offener Brief an den Niedersächsischen Justizminister Busemann

Sehr geehrter Herr Busemann,

ich nehme Bezug auf ihre Pressemitteilung vom 17.08.2012 „Ein generelles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare wird dem Kindeswohl nicht gerecht“. Darin sprechen Sie unter anderem davon, dass „[e]ine undifferenzierte Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie“ und ein „generelles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare“ abzulehnen ist. Als Bürger Niedersachsens interessiert mich, wie sie diese Schlüsse begründen. 

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Zwei Kinder, zweierlei Recht

Adoptionsverbote schaden dem Kindeswohl

Nils ist fünf, Kim schon elf. Die beiden leben in Bergisch-Gladbach und sind zusammen mit Judith und Vera die Familie Steinbeck. Wie geht es den Kindern? 

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Bundesjustizministerin besucht den LSVD

Einen Gast aus der Bundeshauptstadt konnte der LSVD in seiner Bundes-geschäftsstelle in Köln begrüßen. Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, verband einen Termin in Bonn zu einem Meinungs- und Informationsaustausch mit dem LSVD. Es ist das zweite Gespräch der Ministerin mit dem LSVD innerhalb eines Jahres und das erste Mal, dass wir sie bei uns begrüßen durften.

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Insemination bei Lesben: Es gibt kein Verbot

Zu den populären Irrtümern gehört die Meinung, die Landesärztekammern hätten die Mitwirkung der Ärzte und des medizinischen Personals bei der künstlichen Befruchtung von Lebenspartnerinnen verboten. Das stimmt so nicht: Der LSVD hat alle Berufsordnungen und Richtlinien der Landesärztekammern daraufhin überprüft, wie sie die assistierte Reproduktion bei Lebenspartnerinnen regeln. Die Ergebnisse sind erfreulich: In den Richtlinien für das medizinische Personal gibt es kein Verbot. Lesbische Frauen haben ein Recht auf assistierte Reproduktion, die Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Team dürfen die Insemination bei lesbischen Paaren unterstützen. Die Behauptung, ihnen drohe ein Verfahren vor den Berufsgerichten ist von Angst bzw. Vorurteilen geprägt und falsch. 

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Fällt das Adoptionsverbot?

Verfahren zur Stiefkindadoption adoptierter Kinder beim Bundes- verfassungsgericht

 

Familie Steinbeck © ENno Kapitza/GEOEine Familie mit zwei Kindern. Die eine Frau möchte die Kinder ihrer Lebenspartnerin adop- tieren. Sie darf das jedoch nicht, da es sich bei den Kindern um Adoptivkinder ihrer Partnerin handelt. Es ist unerheblich, dass diese schon seit 2002 bzw. 2005 mit dem lesbischen Paar zusammenleben. Denn seit 2005 können zwar leibliche, nicht jedoch adoptierte Kinder von den Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ihrer Eltern adoptiert werden.