Sächsische Evangelische tun es sich schwer
Mit dem Beschluss der EKD zu einem einheitlichen Pfarrdienstgesetz vom November 2010 können verpartnerte Pfarrerinnen und Pfarrer wie ihre heterosexuell verheirateten Kollegen im Pfarrhaus zusammenleben. Über die Umsetzung dieses Gesetzes kann jedoch jede Landeskirche selbst entscheiden. So haben etwa die Kirchen in Mitteldeutschland und Bayern vor rund einem Jahr homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern erlaubt, mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern im Pfarrhaus zu wohnen.
In Sachsen erhitzen homosexuelle Partnerschaften die Gemüter evangelischer Gemeinden dennoch weiterhin.