Interview mit Dirk Siegfried, Rechtsanwalt Notar aus Berlin
Frage: In Artikel 6, Abs. 1 GG steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Welche Ehe ist damit gemeint? Die Sorte Ehe, die die Väter und Mütter des Grundgesetzes kannten oder das, was die Menschen heute leben? Und gehört auch die Lebensform dazu, die der Volksmund „Homo-Ehe“ nennt?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat noch 1993 in der Entscheidung zur “Aktion Standesamt” festgestellt: “Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Art. 6 I GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist”. Allerdings