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Unsere Frau in Genf: „Langer Atem zahlt sich aus“ Dr. Silke Voß-Kyeck informierte über die Arbeit im UN-Menschenrechtsrat

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Im Rahmen des Projektes „Internationale Menschenrechtsdebatten nach Deutschland vermitteln“ informierte am 28. Juli Dr. Silke Voß-Kyeck in einem informativen Web-Talk mit Sarah Kohrt, Hirschfeld-Eddy-Stiftung über die Arbeit, Geschichte und aktuelle Debatten des UN-Menschenrechtsrates (HRC) in Genf. Sie ist promovierte Politologin und arbeitete viele Jahre bei Amnesty International Deutschland, bevor sie 2019 für unseren Dachverband Forum Menschenrechte HRC-Berichterstatterin oder einfach „unsere Frau in Genf“ wurde.

Einladung

Zivilgesellschaft mischt mit

Der HCR zählt 47 Mitgliedstaaten und wurde in seiner heutigen Form 2006 gegründet. Er tagt zehn Wochen im Jahr, kann aber auch Sondersitzungen zu aktuellen Themen und Ereignissen einberufen. Auch Deutschland ist zurzeit Mitglied, zeitgleich zur Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat. Mitglieder werden seit 2006 für drei Jahre gewählt und können einmal wiedergewählt werden, um eine dauerhafte Mitgliedschaft auszuschließen. Über 5.000 Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt haben Beraterstatus beim HRC und mithin die Möglichkeit, im runden Plenarsaal kurze Redebeiträge anzumelden, Stellungnahmen einzureichen oder auch im Gebäudekomplex des ehemaligen Völkerbunds in Genf Side Events zu organisieren, die Corona bedingt zurzeit nur online stattfinden können.

ReReferentin Silke Voss Kyeck

LSVD mit Beraterstatus

Auch der LSVD hat diesen Beraterstatus, reicht immer wieder Stellungnahmen ein und hat auch schon von der Möglichkeit, vor Ort dabei zu sein und zu Wort zu melden, Gebrauch gemacht. Weitere Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland, die dies im Bündnis mit anderen oder über internationale Netzwerke regelmäßig tun, sind etwa Amnesty, Fian, Human Rights Watch, Terre des Hommes, Brot für die Welt oder das Forum Menschenrechte.

Moderatorin Sarah Kohrt

Diese Beteiligung der Zivilgesellschaft ist einzigartig für UN-Gremien, hebt SilkeVoß-Kyeck hervor. Grundlage dafür ist die Resolution 1996/31 des UN-Wirtschafts- und Sozialrates ECOSOC, ein Prinzip, das 2006 im neuen HRC gewahrt werden konnte. Detailliert legt die Resolution fest, wie Organisationen den Beraterstatus bekommen können, ein umfassendes, kompliziertes Procedere, das auch der LSVD 2006 erfolgreich durchlief. Langer Atem zahlt sich aus.

Side Events

OII-Side Event

Silke Voß-Kyeck zeigt in ihrer Präsentation auch ein Foto des neuen sudanesischen Justizministers Abdelbari, der im Herbst 2019 kurz nach seiner Ernennung beim HRC in Genf auftrat. Für ihn sei dies keine Premiere gewesen, denn Jahre zuvor hatte er als Vertreter der Zivilgesellschaft an einer Sitzung des HRC teilgenommen. Sie geht auch auf aktuelle Ereignisse ein. So berichtet sie über ein von ILGA, OII und GATE organisiertes online Side Event zum Thema Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sport. Mitveranstaltet wurde das Event von den Genfer Vertretungen Südafrikas und Österreichs.

Gegner*innen kennen, Bündnisse schmieden

Für Nichtregierungsorganisationen empfiehlt es sich genau zu recherchieren, welche Staaten für eine Kooperation in Frage kommen. Es empfiehlt sich, ihr Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit, Regelungen im Inland u. ä. zu eruieren, bevor Anfragen gestartet werden. Einige Staaten haben sich in der Vergangenheit gegen LGBTI-Belange ausgesprochen, im HRC Blöcke gebildet und „traditionelle Werte“ gegen universelle Menschenrechte ins Feld geführt, um eine Neuinterpretation der Menschenrechte zu erreichen. Dazu zählen Russland, Ägypten, Pakistan oder China. Obwohl der Vatikan nicht Mitglied im HRC ist, findet er immer Wege, um Druck auszuüben, wenn es um die Belange von LGBTI geht. Als zivilgesellschaftliche Kooperationspartner im Bereich LGBTI empfehlen sich neben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) auch Human Rights Watch oder der International Service for Human Rights (ISHR), der unter anderem von Brot für die Welt und vom Auswärtigen Amt finanzielle Unterstützung erhält

Universal Periodic Review

Referentin Silke Voss Kyeck

Besonderes Gewicht kommt dem UPR-Verfahren zu, dem Universal Periodic Review, dem menschenrechtlichen Überprüfungsverfahren, dem sich alle Staaten regelmäßig stellen müssen. Für Deutschland steht es 2023 wieder an. Das UPR ist eine sehr wichtige Neuerung, die 2006 eingeführt wurde und eine Menge bewirkt hat. Das UPR zu Deutschland habe mit dazu beigetragen, dass die Regelung zum Dritten Geschlecht eingeführt wurde.

George Floyds Tod im Menschenrechtsrat debattiert

Document: Protect people of african descent against police brutality

Im Frühjahr, nach dem Tod von George Floyd, fand im HRC eine Dringlichkeitsdebatte zum Thema Rassismus in den USA statt. Im Vorfeld gab es massiven Widerstand der USA, die eine solche Debatte und die Verabschiedung einer Resolution zum Thema verhindern wollten. Auch die EU und Deutschland waren dagegen, die USA an den Pranger zu stellen. Die zivilgesellschaftlichen Netzwerke hingegen setzten alles daran, dass die Debatte stattfindet. Und sie fand nicht nur statt, sondern es wurde auch eine Resolution verabschiedet, in der zwar die USA nicht namentlich genannt wurden, wohl aber George Floyd. Hierbei handelt es sich nicht um rechtlich bindende Beschlüsse, sondern um politische Resolutionen und Empfehlungen. Staaten werden ermuntert, sich mit den Themen auseinanderzusetzen und die Zivilgesellschaft kann Druck ausüben, so dass die Resolutionen auch Wirkungen entfalten.

Relevanz für Deutschland

Bei der genannten Dringlichkeitsdebatte war auch die Hochkommissarin für Menschenrechte anwesend. Zum Thema wird sie einen Bericht vorlegen, der wiederum diskutiert wird. So bleibt das Thema auf der Tagesordnung. Und, so Silke Voß-Kyeck, alle Staaten sind aufgefordert, bei ihren Polizei- und Justizbehörden für den Abbau von rassistischen Einstellungen zu sorgen. Die Resolution sei eben auch für Deutschland, wo über racial profiling durch die Polizei diskutiert werde, relevant. Auch dieses Beispiel zeigt: Langer Atem zahlt sich aus.

Corona bedingt war Silke  Voß-Kyeck schon einige Monate nicht mehr vor Ort, hat aber an vielen online-Veranstaltungen teilgenommen. Im Herbst will sie wieder in Genf dabei sein. Doch natürlich hängt alles von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab.

Klaus Jetz, LSVD-Geschäftsführer

BMJV

Alle Blog-Artikel zum Projekt sind unter dem Tag HR-2020 zu finden.

Weiterführende Links:

Link zur HRC Debatte über die Resolution zum Schutz von Menschen afrikanischer Herkunft vor rassistischer Polizeigewalt im UN-Web TV

Dokument „The promotion and protection of the human rights and fundamental freedoms of Africans and of people of African descent against police brutality and other violations of human rights

Website des UN-Menschenrechtsrats in Genf- United Nations Human Rights Council (engl.)

UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, Themensammlung zu Diskrimierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (in engl. Sprache) Combatting discrimination based on sexual orientation and gender identity

44. Sitzung des MRR, Sommersitzung 2020 30. Juni – 17. Juli (in engl. Sprache): 44th session of the Human Rights Council (HRC)

OHCHR and LGBTI

Ein Video zum Engagement von ILGA World (ILGA=the international lesbian, gay, bisexual, trans and intersex association) beim UN-Menschenrechtsrat: LGBTI-Human Rights at Geneva,  30 June — 20 July 2020 

Berichte des Forum Menschenrechte zu den Sitzungen des Menschenrechtsrates

International Service for Human Rights



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