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Verleihung des Zivilcouragepreises an Dirk Siegfried

Dirk SiegfriedDer Zivilcouragepreis des Berliner CSD e.V.  ging dieses Jahr an die ugandische Menschenrechtsaktivistin Kasha Jacqueline Nabagesera, an Argentinien sowie den Rechtsanwalt Dirk Siegfried, der vor dem Bundesverfassungsgericht wichtige Urteile für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften errungen hat. Wir dokumentieren die Laudatio von Manfred Bruns.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
lieber Dirk!

Ich freue mich sehr über den „Zivilcouragepreis“, der Dir heute verliehen wird. Du hast ihn verdient und er kommt zur rechten Zeit: Eine Woche nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung im Einkommensteuerrecht, die Du erstritten hast. Damit sind Lebenspartner jetzt praktisch mit Ehegatten gleichgestellt. Für dieses Ziel hast Du mehr als zwanzig Jahre vor den Gerichten gekämpft und die Gleichstellung so Stück für Stück vorangetrieben.

Die Liste Deiner gerichtlichen Erfolge ist sehr lang, so dass ich heute Abend gar nicht alle Entscheidungen aufzählen kann. Erwähnen möchte ich aber wenigstens:

-    die Urteile des OVG Münster und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1996, die zur Folge hatten, dass ausländischen Partnerinnen und Partner von Lesben und Schwulen wenigstens in einigen Bundesländern eine Aufenthaltserlaubnis erhielten, mit der Folge, dass wir dann für die binationalen Paare in den schlechten Bundesländern Scheinwohnsitze in den guten Bundesländern organisiert haben,

-    den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008, dass verheiratete Transsexuelle sich vor der Änderung ihres rechtlichen Geschlechts nicht scheiden zu lassen brauchen, der dazu geführt hat, dass wir schon jetzt in Deutschland gleichgeschlechtliche Ehen haben,

-    den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009, durch den das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zum ersten Mal dahin ergänzt hat, dass Lebenspartner nicht nur gleichgestellt werden dürfen, sondern gleichgestellt werden müssen,

-    die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, dass verpartnerte Beamte, Richter und Soldaten zumindest ab Juli 2009 Anspruch auf den Familienzuschlag haben,

-    Deine Klagen und Verfassungsbeschwerden gegen die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe, die dazu geführt haben, dass die Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke ihren verbissenen Widerstand gegen die Gleichstellung hinterbliebener Lebenspartner mit hinterbliebenen Ehegatten aufgeben musste,

­und nicht zuletzt die wunderbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einkommensteuerrecht aus der vergangenen Woche.

Aber noch preiswerter erscheint mir Deine Standfestigkeit, mit der Du unsere Anliegen vor Gericht vertreten hast. Die Gerichte waren durchweg feindlich gestimmt und nicht gewillt, Dir überhaupt zuzuhören nach dem Motto: Die sollen froh sein, dass sie nicht mehr bestraft werden und nicht noch unanständige Forderungen stellen.

Besonders bemerkenswert waren in dieser Hinsicht die beiden mündlichen Verhandlungen im Jahr 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Gleichstellung der verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten beim Familienzuschlag. Du hast die Richter in beiden Verhandlungen durch Ablehnungsgesuche gezwungen, Dir endlich zuzuhören. Die zweite Verhandlung hat dann einen ganzen Tag gedauert und endete damit, dass das Bundesverwaltungsgericht Dir wenigstens teilweise gefolgt ist.

Noch bemerkenswerter finde ich Deine Beharrlichkeit. Du hast immer wieder neue ablehnende Urteile der Gerichte kassiert mit den abenteuerlichsten Begründungen. Und wenn es Dir schließlich gelungen war, die Gerichte dazu zu bringen, ihre bisherige Ablehnungsbegründung aufzugeben, haben sie flugs eine noch abenteuerlichere Ablehnungsbegründung nachgeschoben.

Ich habe Dich sehr oft bedauert und gedacht, jetzt ist Dirk sicher völlig fertig und am Ende.

Aber Du hast nie aufgegeben, hast in den juristischen Datenbanken und Bibliotheken solange recherchiert, bis Du auch für die neue Ablehnungsbegründung eine überzeugende Entgegnung formuliert hattest, die wir dann alle übernommen haben.

Ich denke, diese Standhaftigkeit und Beharrlichkeit ist eine wunderbares Beispiel dafür, wie man den Staat durch Zivilcourage mit seinen eigenen Mitteln zwingen kann, die rechtswidrige Diskriminierung eine Minderheit aufzugeben.

Dass Lebenspartnerschaft und Ehe sich jetzt praktisch nicht mehr unterscheiden, haben wir natürlich nur erreicht, weil uns so viele immer wieder unterstützt haben. Aber ohne Dich wären wir noch längst nicht so weit.

Dazu noch ein letztes. Ich bearbeite die Anfragen von Ratsuchenden an den LSVD in Rechtssachen. Ich werde natürlich immer wieder gefragt, ob ich den Ratsuchenden eine kompetente Rechtsanwältin oder einen kompetenten Rechtsanwalt empfehlen kann. Ich empfehle seit vielen Jahren nur noch Dich, weil Du einfach Spitze bist!

Du hast diesen Preis wirklich verdient!



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