Anlässlich des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum generellen Ausschlussverbot homo- und bisexueller Männern von der Blutspende hat unser LSVD Bundesvorstand Manfred Bruns dem Präsidenten der Bundesärztekammer die folgende Stellungnahme übermittelt.
Nach den „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) — Zweite Richtlinienanpassung 2010“ werden „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“, dauernd für die Blutspende ausgeschlossen, weil sie zu den Personen gerechnet werden, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HIV bergen. Diesen generellen Dauerausschluss aller MSM haben wir und viele andere seit langem als zu weit gehend und diskriminierend kritisiert.