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Keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der sexuellen Identität

Ergänzung und NLSVD_manfred_bruns_01eufassung des Diskriminierungsverbots der Niedersächsischen Verfassung

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages führt am 04.03.2015 eine ganztägige Anhörung zur Frage der Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in den Katalog der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung durch. Wir dokumentieren das Konzept für das Statement, das LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns für den LSVD vortragen wird.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren Abgeordnete,

vielen Dank, dass Sie dem Lesben- und Schwulenverband Niedersachsen Gelegenheit geben, zu der geplanten Änderung des Katalogs der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung Stellung zu nehmen. Wir haben uns dazu schon schriftlich ausführlich geäußert. Darauf möchte ich Bezug nehmen.

Die Diskriminierung von Minderheiten beruht immer auf einem entsprechenden Konsens der Mehrheitsgesellschaft. Gegen diese gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen können auch Gesetze nichts ausrichten. Die Emanzipation von Minderheiten kann nicht von oben her befohlen werden. Sie ist nur durchsetzbar, wenn die gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen in Bewegung geraten. Erst dann lassen sich entsprechende Gesetze durchsetzen.

Diese Gesetze können dann ihrerseits den Prozess der Emanzipation von diskriminierten Minderheiten absichern und beschleunigen. Denn sie verbessern die Möglichkeiten der Minderheit, sich zu wehren, und machen ihnen Mut, gegen diskriminierende Maßnahmen von Behörden und Privatpersonen die Gerichte anzurufen. Zugleich binden sie alle Richter/innen, auch wenn diese als Privatpersonen noch an den gesellschaftlichen Vorurteilen gegenüber den Minderheiten teilhaben. 

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Buntspenden statt Verbot

Buntspenden (c) dbb tribalKnapp 30.000 Unterschriften an die Bundesärztekammer übergeben

Die vom LSVD unterstützte Kampagne „Buntspenden“ der Agentur dbb berlin richtete sich gegen das pauschale Verbot der Blutspende für homo- und bisexuelle Männern. In einer Petition an die Bundesärztekammer wurde gefordert, dass es nicht länger von der sexuellen Orientierung abhängen darf, ob ein Spender infrage kommt, sondern vom individuellen Risikoverhalten. Die bestehende Regelung soll aufgehoben werden, wonach Männer, die mit Männern Sex haben (MSM), grundsätzlich von einer lebensrettenden Blutspende ausgeschlossen werden. Denn das Risiko bemisst sich nicht nach der Art der Sexualpraktiken, sondern danach, ob diese „safe“ oder „unsafe“ sind. 29.314 Unterschriften konnten nun der Bundesärztekammer übergeben werden. Danke! 

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Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!

Koalitionsvertrag muss endlich die Gleichstellung besiegeln

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf, der staatlichen Diskriminierungspolitik ein Ende zu bereiten: Anstatt Benachteiligungen fortzuschreiben muss der neue Koalitionsvertrag endlich die Gleichstellung besiegeln. Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!

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Befragung der Parteispitzen zur Bundestagswahl

Ehe für alle jetzt!

KEINE HALBEN SACHEN - Quelle: LSVD

Das Bündnis „Keine halben Sachen“ lädt ein zur Podiumsdiskussion am Mittwoch, 12. Juni 2013, um 18.00 Uhr in der ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Es nehmen teil:

Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU
Thomas Oppermann, SPD
Michael Kauch, FDP
Caren Lay, Die Linke
Claudia Roth, Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Schlömer, Piratenpartei

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Aufruf der Kampagne „Keine halben Sachen!“

Ehe für alle jetzt!

KEINE HALBEN SACHEN - Quelle: LSVD

Seit sechs Jahren setzt sich das Aktionsbündnis „Keine halben Sachen“ für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht ein. Unsere Forderungen entsprechen dem Auftrag zur Gleichbehandlung, der in unserer Verfassung verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinen letzten sechs Entscheidungen zum Lebenspartnerschaftsrecht klar für die rechtliche Gleichstellung ausgesprochen, diese Urteile haben zu einer weitestgehenden steuerlichen Gleichstellung geführt. 

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20 Jahre “Aktion Standesamt”

19. August 1992 — 19. August 2012

In einer riesigen Traube von Reporterinnen und Journalisten standen am 19. August 1992 zehn Männerpaare vor dem hannöverschen Standesamt. Darunter auch mein damaliger Partner Andreas und ich. Wir wollten unser Aufgebot bestellen. Uns allen war klar: Das Standesamt würde ablehnen. Aber diesen Ablehnungsbescheid brauchten wir, um dann zusammen mit den bundesweit insgesamt 250 anderen lesbischen und schwulen Paaren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Unser Kampf um die Ehe war nun offiziell eröffnet. Aber lasst mich kurz über die Hintergründe und meine Vorgeschichte zur LSVD Initiative ” Aktion Standesamt“ berichten.

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Podiumsdiskussion “Reif für die Ehe”

Podium der Veranstaltung - Foto: Caro KadatzVor ca. 200 Zuhörerinnen und Zuhörern gaben am Montag Vertreter der fünf im Bundestagfraktionen Antwort auf die Frage: „Reif für die Ehe“ – wann ist es die Politik? Die Podiumsdiskussion der vom LSVD initiierten und organisierten Kampagne „Keine halben Sachen“ im Rathaus Schöneberg war mit einem Parteivorsitzenden und zwei Fraktions vorsitzenden prominent besetzt. Sigmar Gabriel (MdB SPD), Dr. Gregor Gysi (MdB Die Linke), Michael Kauch (MdB FDP), Renate Künast (MdB Bündnis 90/Die Grünen) und Jens Spahn (MdB CDU) stellten sich den Fragen von Ines Pohl und dem Publikum. 

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Aufruf des Bündnisses „Keine halben Sachen“

Volle Gleichstellung im Steuerrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften!

Die Unterzeichnenden setzen sich in Parlament und Zivilgesellschaft dafür ein, die massive Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durch eine vollständige gesetzliche Gleichstellung mit der Ehe umgehend zu beenden. Die bestehende rechtliche Situation diskriminiert weiterhin Eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem solche mit Kindern in Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu ungerechtfertigten Benachteiligungen. 

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Kampagne „Keine Halben Sachen“

Wir gehen aufs Ganze

Am 4. November 2011 trafen sich die Bündnispartner der Aktion „Keine Halben Sachen“ in Berlin. Die Kampagne war im Jahr 2007 durch den LSVD initiiert worden und wird von einem breiten Bündnis der politischen Community, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften getragen. Ziel ist die Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Einge- tragenen Lebenspartnerschaften. 

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Wird 2012 das Jahr der Gleichstellung im Einkommensteuerrecht?

Zur Bedeutung des Urteils des Finanzgerichtes Köln

 

Die Pressemeldungen über die neue Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2011 (4 V 2831/11) haben für Verwirrung gesorgt. Deshalb dazu einige Klarstellungen:
Das Bundesverfassungs-gericht hat die Bundesregierung im Juli 2010 verurteilt, Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht mit Ehegatten gleichzustellen und zwar auch in den noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Altfällen ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001. Was das Bundesverfassungsgericht damals zum Erbschaftssteuerrecht ausgeführt hatte, lässt sich ohne weiteres auf das Einkommensteuerrecht übertragen.