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3+ Verband

Keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der sexuellen Identität

Ergänzung und NLSVD_manfred_bruns_01eufassung des Diskriminierungsverbots der Niedersächsischen Verfassung

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages führt am 04.03.2015 eine ganztägige Anhörung zur Frage der Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in den Katalog der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung durch. Wir dokumentieren das Konzept für das Statement, das LSVD-Bundesvorstand Manfred Bruns für den LSVD vortragen wird.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren Abgeordnete,

vielen Dank, dass Sie dem Lesben- und Schwulenverband Niedersachsen Gelegenheit geben, zu der geplanten Änderung des Katalogs der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung Stellung zu nehmen. Wir haben uns dazu schon schriftlich ausführlich geäußert. Darauf möchte ich Bezug nehmen.

Die Diskriminierung von Minderheiten beruht immer auf einem entsprechenden Konsens der Mehrheitsgesellschaft. Gegen diese gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen können auch Gesetze nichts ausrichten. Die Emanzipation von Minderheiten kann nicht von oben her befohlen werden. Sie ist nur durchsetzbar, wenn die gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen in Bewegung geraten. Erst dann lassen sich entsprechende Gesetze durchsetzen.

Diese Gesetze können dann ihrerseits den Prozess der Emanzipation von diskriminierten Minderheiten absichern und beschleunigen. Denn sie verbessern die Möglichkeiten der Minderheit, sich zu wehren, und machen ihnen Mut, gegen diskriminierende Maßnahmen von Behörden und Privatpersonen die Gerichte anzurufen. Zugleich binden sie alle Richter/innen, auch wenn diese als Privatpersonen noch an den gesellschaftlichen Vorurteilen gegenüber den Minderheiten teilhaben. 

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3+

3+ für Niedersachsen

Ergänzung der Landesverfassung gefordert

Auf dem diesjährigen Bundesverbandstag des LSVD im April wurde beschlossen, parallel zur 3+ Kampagne auch den rechtlichen Diskriminierungs- schutz in den Ländern voranzubringen. Landes- regierungen, Landtags- fraktionen und Landtags- abgeordnete wurden aufgefordert, sich für die Erweiterung bestehender Gleichbehandlungsartikel in den jeweiligen Landesverfassungen um das Merkmal der „sexuellen Identität“ einzusetzen. Zugleich wurden die LSVD-Landesverbände gebeten, entsprechende Initiativen anzuregen und zu unterstützen. 

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3+

Erfolge feiern und weiter machen. 3+ und CSD in Saarbrücken

25.000 Menschen feiern mit dem LSVD Saar den CSD SaarLorLux. Dieses Jahr gab es besonderen Grund zur Freude – immerhin setzte der saarländische Landtag jüngst mit der Ergänzung des Gleichheitsartikels in der Saarländischen Verfassung ein starkes Zeichen weit über das Bundesland hinaus.

Um mit Nachdruck auf die noch fehlende Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes hinzuweisen, fuhr der Pride-Wagen des LSVD Saar mit einem großen „Artikel 3+ Transparent“ als erster Wagen der mehr als zweistündigen Parade durch die Saarbrücker Innenstadt. 

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3+

Eheöffnung und 3+

Jubiläums-CSD in Würzburg setzt Zeichen

Georg Rosenthal (OB Würzburg) und Axel Hochrein (LSVD)10 Jahre Liebe — 10 Jahre Kampf — 10 Jahre CSD“ unter diesem Motto feierte Würzburg am letzten Juli Wochenende 2011 seinen Jubiläums CSD. Der CSD in Würzburg ist genauso alt wie das Lebenspartner- schaftsgesetz. Und auch er hat sich stetig entwickelt wie das Gesetz.

2002 war ein CSD in der katholischen Domstadt Würzburg noch ein gewagtes Unternehmen. Nachdem die CSU- Oberbürgermeisterin die Schirmherrschaft kategorisch ablehnte, übernahm das die dritte Bürgermeisterin, Marin Schäfer — Blake von der SPD. Von Beschimpfungen und Drohungen aus dieser Zeit weiß sie zu berichten. Inzwischen ist sie Ehrenmitglied des Trägervereins. 

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3+

Saarland verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Identität

3+ - Foto: Caro KadatzJa“, sagten laut zunächst Oskar Lafontaine (Linke) und SPD-Landeschef Heiko Maas von den harten Oppositionsbänken, aber auch Ministerpräsident Peter Müller (CDU) und Wirtschaftsminister Christoph Hartmann (FDP) riefen ein „Ja“ von der Regierungsbank. Die Politiker der Opposition hatten sich nicht vorgedrängelt, sondern kamen in der namentlichen, alphabetischen Abstimmung der 3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung der Saarländischen Verfassung zuerst an die Reihe. 

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3+ Verband

3+ Unterschriften beim BMJ eingereicht

Drei mal drei Pakete mit Unterstützungslisten zur Forderung nach Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden am 30. März 2011 dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (BMJ) Dr. Max Stadler überreicht.

50.000 Unterschriften und das Plakat mit der umfangreichen Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die dieses wichtige Anliegen unterstützen, wurden am Eingang des Ministeriums vor dem dort angebrachten Text des Grundgesetzes eindrucksvoll präsentiert.