Zu dem „Homo-Hassgesetz“ fand am 24. Februar in St. Petersburg eine öffentliche Anhörung statt. Eingeladen waren neben Angehörigen von Klerus, Polizei und Psychiatrie auch LGBTI-Aktivistinnen und ‑aktivisten. Der folgende Videomitschnitt zeigt das erschreckende Ausmaß an Hysterie und Hass, die die Anhörung des inzwischen verabschiedeten Gesetzes begleiteten.
Schlagwort: Menschenrechte
Schwarzer Tag für St. Petersburger LGBTI-Community
Am Ende ließen sich die Abgeordneten der St. Petersburger Duma nicht aufhalten. Mit 29 zu fünf Stimmen stimmten sie in der dritten und entscheidenden Lesung für ein Verbot jeglicher „Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus“. Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 500.000 Rubeln (ca. 12.800 Euro) geahndet. Es ist kaum anzunehmen, dass der Stadtgouverneur seine Unterschrift verweigern wird. Damit sind Homo- und Transphobie gesetzlich verankert und für die LGBTI-Community vor Ort brechen düstere Zeiten an.
Homophobes Gesetz vor der Verabschiedung
Das geplante Verbot der „Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus“ hängt weiterhin wie das Schwert des Damokles über den russischen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT). Mit diesem Gesetz soll das gesamte politische und kulturelle Leben der LGBT-Community zerstört werden. Jegliche öffentliche Aufklärung sowie sämtliches menschenrechtliches Engagement wären dadurch unmöglich gemacht.
Aktionsplan nach dem Beispiel Schweden
Auch wenn es manchmal bestritten wird: In jedem Land gibt es Gruppen von Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI). Manche der Aktiven sind gut vernetzt, andere ar- beiten weitgehend im Verborgenen. Wer LGBTI inklusive Menschenrechtsarbeit machen will, könnte überall Ansprech- partner finden: für den Dialog mit der Zivilgesellschaft, zur Gewinnung von Informationen über die Länder oder auch, wenn es darum geht, Aktivistinnen und Aktivisten in die Arbeit auf UN-Ebene einzubeziehen.
Zum Problem der Konditionalität
Ende Oktober musste sich die britische Regierung harsche Kritik zahlreicher afrikanischer Menschenrechtsorganisationen anhören. Premierminister Cameron hatte zuvor gedroht, afrikanischen Staaten, die die Menschenrechte von LGBTI verletzen, die Hilfsgelder zu streichen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten über 50 Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche LGBTI-Aktivisten, solche Sanktionen führten dazu, dass LGBTI-Rechte aus der allgemeinen Menschenrechtsfrage herausgelöst würden. Sie führten zu der Annahme, es handele sich um Sonderrechte, die anderen Rechten übergeordnet seien. Die Drohung nähre die verbreitete Vorstellung, Homosexualität sei „unafrikanisch“, ein vom Westen gefördertes „Konzept“. Die Entscheidung müsse überprüft, die Zusammenarbeit endlich auch auf LGBTI-Menschenrechtsarbeit ausgeweitet werden.
US-Außenministerin HILLARY CLINTON: Guten Abend, ich fühle mich zutiefst geehrt und es freut mich sehr hier zu sein. Ich möchte Generaldirektor Tokayev und Frau Wyden und allen anderen Ministern, Botschaftern, Würdeträgern und Partnern der UNO danken. Dieses Wochenende werden wir den Tag der Menschenrechte feiern, das Jubiläum einer der größten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts.
Hirschfeld, die Zweite
Bundesregierung gründet Stiftung
Nach zehnjähriger Debatte hat das Bundeskabinett im August 2011 die Errichtung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung beschlossen. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundestag die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung „zur För- derung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ angeregt — als eine Möglichkeit zum kollektiven Ausgleich für die Zerschlagung der homosexuellen Bürger- rechtsbewegung durch die Nazis 1933 (Bundestags- drucksache 14/4894).
Deutsche Übersetzung des „Presidential Memorandum“
Das Weiße Haus. Pressestelle, 6. Dezember 2011
Memorandum des Präsidenten – Internationale Initiativen zur Förderung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
MEMORANDUM FÜR DIE LEITERINNEN UND LEITER DER MINISTERIEN UND BEHÖRDENTHEMA: Internationale Initiativen zur Förderung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Der Kampf zur Beendigung der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) stellt eine globale Herausforderung dar, die zugleich zentral ist für das Engagement der Vereinigten Staaten bei der Förderung der Menschenrechte. Ich bin tief besorgt über die Gewalt und Diskriminierung gegenüber LGBT auf der ganzen Welt: Es werden Gesetze erlassen, die einen LGBT-Status unter Strafe stellen; Bürgerinnen und Bürger werden geprügelt, nur weil sie an friedlichen LGBT-Pride-Demonstrationen teilnehmen; Männer, Frauen und Kinder werden aufgrund ihrer vermuteten sexuellen Orientierung ermordet. Darum habe ich vor den in den Vereinten Nationen versammelten Regierungsoberhäuptern erklärt: „Kein Land sollte Menschen ihre Rechte verweigern wegen der Personen, die sie lieben – deshalb müssen wir überall für die Rechte von Lesben und Schwulen eintreten.“
„Der Friseur von Harare“ thematisiert Homosexualität in Simbabwe
Homophobe Strafgesetze gibt es in 36 der 54 afrikanischen Staaten. Simbabwe zählt zu den schlimmsten Verfolgerstaaten, einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Männern können mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Zudem hetzt der Potentat Mugabe regelmäßig gegen Lesben und Schwule. Im vergangenen Jahr bezeichnete er Homosexualität als „teuflisch“ und als „Geisteskrankheit“, die die nationale Einheit vernichten könne.
Da überrascht ein Roman wie „Der Friseur von Harare“, der im letzten Jahr in Simbabwe und nun in deutscher Übersetzung im renommierten Peter Hammer Verlag erschienen ist. Der Autor Tendai Huchu wurde 1982 in Simbabwe geboren. „The Hairdresser of Harare“ ist sein erster Roman und der greift neben vielen anderen gesellschaftlichen Themen auch das, so sein deutscher Verlag, „große afrikanische Tabuthema Homosexualität“ auf. Tendai Huchu lebt heute in Edinburgh.
Dokumentation der Stell- ungnahme von über 50 NGO zu den Drohungen der britischen Regierung, afrikanischen Ländern, die LGBTI-Rechte verletzen, die Entwicklungshilfe zu kürzen. Aus Pambazuka News, Ausgabe Nr. 554
„Wir, die unterzeichnenden afrikanischen Aktivistinnen und Aktivisten für soziale Gerechtigkeit, die für eine Gesellschaft der Vielfalt, Wahlfreiheit und Selbst- vertretung der Menschen in Afrika arbeiten, bringen hiermit unsere Bedenken gegen Konditionalität von Entwicklungshilfe als Mittel für einen besseren Schutz von LGBTI-Rechten auf unserem Kontinent zum Ausdruck.