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Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte

Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl 2017

Foto: Caro Kadatz / LSVD

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Damit das auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) möglich wird, verabschiedete der LSVD auf seinem 29. Verbandstag unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017. Sie werden den Parteien in Form von Wahlprüfsteinen zugehen. Die Antworten werden ausgewertet und veröffentlicht. 

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Gleichgeschlechtlichen Paare und Familiengründung durch Reproduktionsmedizin

Gutachten Friedrich-Ebert-StiftungNeues Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung

Der vielfältigen Realität von Lebens- und Familienformen in Regenbogenfamilien auch rechtlich Rechnung zu tragen — das ist die zentrale Forderung eines Gutachtens, das Nina Dethloff, Direktorin des Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn  im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hat. Das Gutachten “Gleichgeschlechtliche Paare und Familiengründung durch Reproduktionsmedizin”  ist unter Mitwirkung von Anja Timmermann entstanden und wurde am 8. September in einem Fachgespräch unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des LSVD der Öffentlichkeit vorgestellt. 

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Celebrating the Rainbow of families in our World!

5. Internationaler Regenbogenfamilien Tag

IFEDAuch in diesem Jahr werden wir uns anlässlich des „International Family Equality Day“ (IFED)  am 01. Mai 2016, für die Anerkennung und Förderung von Regenbogenfamilien stark machen. Deutschlandweit organisieren wir zusammen mit den regionalen Initiativen lesbisch-schwuler Eltern (Ilse-Gruppen) und den Lesbischen Frauen mit Wunschkindern und Kinderwunsch (LesMamas) zahlreiche Aktionen im gesamten Bundesgebiet. Ihr seid alle herzlich eingeladen Teil des Internationalen Regenbogenfamilien Tages zu werden. Lernt andere Familien kennen, tauscht euch aus und zeigt, wie vielfältig der Familien Regenbogen sein kann. Das Motto des diesjährigen Internationalen Familientages lautet:  „Family without borders“ 

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Anhörung zur »Ehe für alle« im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages

Mündliche Stellungnahme von Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. und Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Sehr gManfred Bruns (LSVD-Bundesvorstand) - Foto: Caro Kadatzeehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, zur Frage der Öffnung der Ehe für alle Stellung zu nehmen.
Lebenspartnerschaft und Ehe haben inzwischen im Wesentlichen dieselben Rechtsfolgen und unterscheiden sich nur noch im Namen. Das gilt auch für die Adoption. Hier geht es nur noch um das Problem, ob Lebenspartner Kinder wie Ehegatten sofort gemeinschaftlich adoptieren dürfen oder nur nacheinander, also um eine Verfahrensvereinfachung. Damit stellt sich die Frage, warum noch zwei Rechtsinstitute, die sich nur im Namen unterscheiden. Das erfordert ja einen großen Aufwand des Bundes- und der 16 Landesgesetzgebers und der Verwaltungen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet Art. 6 Abs. 1 GG das Recht und die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen. Dieses Grundrecht der Eheschließungsfreiheit gehört auch nach internationaler Überzeugung zu den wesentlichen Menschenrechten. Deshalb muss der Staat äußerste Zurückhaltung bei der Aufstellung von Ehehindernissen wahren. Nur sachliche, verstandesmäßig fassbare Gründe können ein Eheverbot rechtfertigen, rational nicht zu begründende Auffassungen und Anschauungen von einer alters her überkommenen Ordnung können das nicht. 

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The Kids Are All Right

Aktionen zum 4. Internationalen Regenbogenfamilientag

Wir setzen uIFEDns auch in diesem Jahr wieder für die Anerkennung des „International Family Equality Day“ (IFED) ein. Deutschlandweit organisieren wir zusammen mit den regionalen Initiativen lesbisch-schwuler Eltern (Ilse-Gruppen) und den Lesbischen Frauen mit Wunschkindern und Kinderwunsch (LesMamas) zahlreiche Aktionen im gesamten Bundesgebiet. Ihr seid alle herzlich eingeladen Teil des Internationalen Regenbogenfamilien Tages zu werden. Lernt andere Familien kennen, tauscht euch aus und zeigt, wie viel Power Regenbogenfamilien haben.

Wir wollen demonstrieren, dass Familie so viel mehr sein kann, als Mutter – Vater – Kind. Regenbogenfamilien sind genauso bunt und vielfältig, wie unsere Gesellschaft auch. Lasst uns heute wie morgen Politik und Gesellschaft dazu aufrufen, sich stärker für gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Vielfalt von Familien stark zu mache. Lesbische Mütter wie schwule Väter, trans- wie intergeschlechtliche Eltern in Regenbogenfamilien können gerade heute mit Stolz sagen: Familie hat keine Grenzen — Familie ist überall da, wo Kinder sind — Familie ist…vielfältig.

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Sukzessivadoption

Regenbogenfamilie - Foto: Markus UlrichEtwas gleicher, aber noch lange nicht gleich

Seit 2005 können Lebenspartner die leib­lichen Kinder ihrer Partner adoptieren (sogenannte Stiefkindadoption). Die Lebenspartner werden dadurch rechtlich genauso gemeinschaftliche Eltern der Kinder wie Ehegatten. Das bisherige Verbot der Stiefkindadoption adoptierter Kinder hat das Bundesverfassungsgericht durch das Urteil vom 19.02.2013 aufgehoben (sogenannte Sukzessivadoption). Deshalb hat der Bundestag am 22.05.2014 ein Gesetz verabschiedet, das jedoch lediglich die vom Bundesverfassungsgericht bereits zugelassene Sukzessivadoption erlaubt. Die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch Lebenspartner bleibt weiterhin verboten, obwohl sie schon jetzt ein Kind nacheinander adoptieren können. Durch die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption wäre lediglich das Verfahren vereinfacht worden. Das hätte auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprochen. Denn darin heißt es: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestal­tung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“ 

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Im Familienstammbaum

respekt heft 21Familie ist, wo Kinder sind – eine kluge Formel, die nicht ausgrenzt. Und Kinder – das sagen uns zumindest unsere Eltern – sind wir gewissermaßen ein Leben lang. Kinder bleiben Kinder, auch dann, wenn sie schon aus dem Haus sind.

Regenbogenfamilien – der Begriff meint in vielen Sprachen die Familien, in denen Schwule und Lesben Verantwortung für Kinder übernehmen, es also mindestens einen sozialen oder biologischen Elternteil gibt,
der homosexuell ist.

Es gibt eine unsäglich lange Tradition der Ausgrenzung von Homo­sexuellen aus der Lebensform Familie. Regenbogenfamilien sind dagegen das Symbol für den neuen Anfang. Deshalb ist das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ein solches Politikum: Männer und Frauen, denen gleiche Rechte am Herzen liegen, engagieren sich für das volle Adoptionsrecht, egal ob sie homosexuell sind oder sich selber Kinder wünschen. Denn sie wollen nicht, dass die Kerninstitution der Gesellschaft, die Familie, als Instrument der Ausgrenzung dient. 

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Grundgesetz statt Bauchgefühl. Gleiches Adoptionsrecht jetzt!

Gelungene Protestaktion des LSVD vor dem Kanzleramt

Fotos: Caro Kadatz/LSVD

 

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Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Protestaktion des LSVD vor dem Kanzleramt 

LSVD-Kundgebung vor dem KanzleramtGrundgesetz statt Bauchgefühl!“, mit einer deutlichen Kritik an der Weigerung der Regierung Merkel, Lesben und Schwule gleichzustellen, hat heute der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vor dem Bundeskanzleramt protestiert.

Unter dem Applaus der etwa 100 Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Unterstützung eingefunden hatten, betonte LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek „Wer gleichgeschlechtlichen Paaren pauschal das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verweigert, schürt homophobe Vorurteile. Dieses Fortschreiben von Diskriminierung würdigt Eltern und Kinder in Regenbogenfamilien herab. Aber damit ist nicht das letzte Wort gesprochen, wir sehen uns in Karlsruhe wieder! Wenn die Regierung keine Einsicht zeigt, muss das Bundesverfassungsgericht wieder ran“. 

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Eheöffnung und Adoption

 Aktueller Stand in Deutschland und weiteren europäischen Ländern

Grafik: LSVDHeute haben neun Staaten in Europa die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet. Die Ehe-Öffnung geht häufig einher mit dem vollen Adoptionsrecht. Trotzdem bleibt die rechtliche Situation in Europa heterogen. Einige Länder, vor allem in Osteuropa, sehen keine rechtliche Absicherung für homosexuelle Paare vor und damit auch kein Adoptionsrecht, andere Länder haben in deutlicher Abgrenzung zur Ehe ein eigenes Rechtsinstitut (eingetragene Partnerschaft oder „civil union“) geschaffen, das je nach Ausprägung die Stiefkind‑, Sukzessiv- oder sogar volle Adoption ermöglicht.