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Im Menschenrechtsrat

High Level Panel zu Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in Genf, 7.3.2012.

Gastbeitrag von Ise Bosch (Dreilinden gGmbH)

Ise Bosch im MenschenrechtsratSelten sei dieser Saal so voll und so lebhaft gewesen, hieß es. Unter der sehr bunten Decke des „room XX“ im Palais des Nations in Genf versammelten sich am 7.3. mittags erstaunlich viele BotschafterInnen, Gesandte, Delegationen, Presse, NGOs und Menschenrechtsinstitute. Schon im Vorfeld sei über keine Veranstaltung der 19. Session des Menschen- rechtsrates soviel diskutiert worden wie über diese. Man kam, um den Ausmarsch der VertreterInnen der Länder der Organization of Islamic Cooperation (OIC) zu beobachten – und die, die blieben, hörten den ausgezeichneten Statements der Menschenrechts-Hochkommissarin und der SOGI-ExpertInnen wirklich zu (was dort wohl nicht der Normalfall ist). 

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Spendenaufruf

Freiheit und Respekt für Lesben
Spendenaufruf für Freedom and Roam Uganda (FARUG)

Ssenfuka Warry, die Leiterin von FARUG - Foto: Caro KadatzSeit vielen Jahren leben Lesben, Schwule und Transsexuelle in Uganda mit Verfolgung und schwerster Diskriminierung. Sie werden von ihren Familien verstoßen, aus den Gemeinden herausgedrängt und verlieren ihre Arbeit. Das ugandische Strafrecht verbietet einvernehmliche gleichge- schlechtliche Handlungen, sehr häufig kommt es auch zu mobartigen Überfällen. 

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Das größte Problem sind Unwissenheit und Vorurteile.”

Uganda: Alltag in ständiger Gefahr

Im Sommer 2003 beschließen drei Frauen in Kampala, der Legende nach in einer Bar, ein Lesbenprojekt zu gründen. Es soll „strictly lesbian“ sein und den täglichen Übergriffen und Anfeind- ungen etwas entgegen- setzen. Freiheit und Freizügigkeit für Lesben in Uganda, fordern sie, entsprechend auch der Titel des Projektes „Freedom and Roam Uganda“. Ein Wunder, dass es FARUG sieben Jahre später immer noch gibt. Ssenfuka Warry, Aktivistin und Mitarbeiterin von FARUG, berichtete auf Einladung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung am Montag im LSVD Berlin-Brandenburg über ihre Arbeit. 

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Öffentliche Anhörung zu dem “Homo-Hassgesetz” in St. Petersburg

 

Zu dem „Homo-Hassgesetz“ fand am 24. Februar in St. Petersburg eine öffentliche Anhörung statt. Eingeladen waren neben Angehörigen von Klerus, Polizei und Psychiatrie auch LGBTI-Aktivistinnen und ‑aktivisten. Der folgende Videomitschnitt zeigt das erschreckende Ausmaß an Hysterie und Hass, die die Anhörung des inzwischen verabschiedeten Gesetzes begleiteten.

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Homophobie per Gesetz

Schwarzer Tag für St. Petersburger LGBTI-Community

Am Ende ließen sich die Abgeordneten der St. Petersburger Duma nicht aufhalten. Mit 29 zu fünf Stimmen stimmten sie in der dritten und entscheidenden Lesung für ein Verbot jeglicher „Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus“. Verstöße werden mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 500.000 Rubeln (ca. 12.800 Euro) geahndet. Es ist kaum anzunehmen, dass der Stadtgouverneur seine Unterschrift verweigern wird. Damit sind Homo- und Transphobie gesetzlich verankert und für die LGBTI-Community vor Ort brechen düstere Zeiten an.

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Kurz vor zwölf, St. Petersburg

Homophobes Gesetz vor der Verabschiedung

Das geplante Verbot der „Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus“ hängt weiterhin wie das Schwert des Damokles über den russischen Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT). Mit diesem Gesetz soll das gesamte politische und kulturelle Leben der LGBT-Community zerstört werden. Jegliche öffentliche Aufklärung sowie sämtliches menschenrechtliches Engagement wären dadurch unmöglich gemacht. 

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Selbstverpflichtung erforderlich

Aktionsplan nach dem Beispiel Schweden


Auch wenn es manchmal bestritten wird: In jedem Land gibt es Gruppen von Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI). Manche der Aktiven sind gut vernetzt, andere ar- beiten weitgehend im Verborgenen. Wer LGBTI inklusive Menschenrechtsarbeit machen will, könnte überall Ansprech- partner finden: für den Dialog mit der Zivilgesellschaft, zur Gewinnung von Informationen über die Länder oder auch, wenn es darum geht, Aktivistinnen und Aktivisten in die Arbeit auf UN-Ebene einzubeziehen. 

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Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Entwicklungshilfe streichen?

Zum Problem der Konditionalität

Ende Oktober musste sich die britische Regierung harsche Kritik zahlreicher afrikanischer Menschenrechtsorganisationen anhören. Premierminister Cameron hatte zuvor gedroht, afrikanischen Staaten, die die Menschenrechte von LGBTI verletzen, die Hilfsgelder zu streichen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten über 50 Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche LGBTI-Aktivisten, solche Sanktionen führten dazu, dass LGBTI-Rechte aus der allgemeinen Menschenrechtsfrage herausgelöst würden. Sie führten zu der Annahme, es handele sich um Sonderrechte, die anderen Rechten übergeordnet seien. Die Drohung nähre die verbreitete Vorstellung, Homosexualität sei „unafrikanisch“, ein vom Westen gefördertes „Konzept“. Die Entscheidung müsse überprüft, die Zusammenarbeit endlich auch auf LGBTI-Menschenrechtsarbeit ausgeweitet werden. 

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Rückblick nach vorn

Unsere historische Verpflichtung

Homosexualität ist gesellschaftlich geächtet, für Sex zwischen Männern droht Gefängnis. Die Polizei unternimmt häufig Razzien an Schwulen-Treffpunkten und führt penibel Homosexuellenkarteien. Jährlich werden mehrere tausend Männer wegen gleichgeschlechtlicher „Unzucht“ angeklagt und verurteilt. Die sehr einflussreichen Religionsgemeinschaften verdammen schwule und lesbische Liebe als schwere Sünde. In der Öffentlichkeit wird Homosexualität tabuisiert, die Selbstorganisation von Schwulen und Lesben durch die Behörden behindert. Durch Strafbarkeit und gesellschaftlicher Ächtung sind Homosexuelle fast schutzlos Erpressern ausgeliefert. Bei einem „Outing“ droht ihnen der Verlust der bürgerlichen Existenz. Oft werden sie von ihrer Familie verstoßen, enterbt, am Arbeitsplatz gekündigt. 

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Verband

Bundesjustizministerin besucht den LSVD

Einen Gast aus der Bundeshauptstadt konnte der LSVD in seiner Bundes-geschäftsstelle in Köln begrüßen. Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, verband einen Termin in Bonn zu einem Meinungs- und Informationsaustausch mit dem LSVD. Es ist das zweite Gespräch der Ministerin mit dem LSVD innerhalb eines Jahres und das erste Mal, dass wir sie bei uns begrüßen durften.